Der neue Personalausweis mit Internet-Funktionen

Seit November 2010 ist der neue Personalausweis (nPA) für jeden Bürger in Deutschland erhältlich. Zusätzlich zu seinen hoheitlichen Funktionen, kann jeder auch die Online-Funktionalitäten des Ausweises optional freischalten lassen und nutzen. Für den sichereren Umgang im Internet bietet der Ausweis zwei neue Funktionalitäten:

  • electronic Identity (eID)
  • qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Doch wie genau funktionieren die neuen Möglichkeiten? Und welche Voraussetzungen müssen eigentlich für eine Nutzung erfüllt sein? Der nPA ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem persönliche Daten gespeichert und durch die zuständigen Behörden verifiziert werden. 11 der 19 gespeicherten Datenfelder sind für die eID verwendbar. Um die Funktionen der eID zu nutzen, braucht man ein geeignetes Kartenlesegerät. Außerdem muss die dazugehörige Software AusweisApp auf dem PC installiert sein. Möchte der Dienstleistungsanbieter auf Daten des Nutzers zurückgreifen, so wird mithilfe der AusweisApp eine Anfrage an den Nutzer gestellt. Erst wenn der Nutzer durch die Eingabe eines sechsstelligen PIN den Zugriff erlaubt, werden die jeweils angefragten Daten vom Personalausweis übertragen.
Die QES kann derzeit per Zertifikat von entsprechenden Dienstleistern erworben werden. Mit solch einem Zertifikat ist die elektronische Signatur dann rechtlich der Unterschrift gleichgestellt. Allerdings muss das Zertifikat zyklisch erneuert werden und so entstehen für den Nutzer zusätzliche Kosten von 60-80 € pro Jahr.
Um als Unternehmen auf die Daten eines Ausweises zugreifen zu dürfen, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Die Interessenten müssen dabei glaubhaft nachweisen, warum Datenfelder für Geschäftszwecke abgerufen werden sollen. Zurzeit erteilt die zuständige Vergabestelle eine Erlaubnis nur bei zwei Gründen: gesetzliche Gründe (z.B. Altersverifikation) oder „kreditorisches Risiko“.
In der Praxis fehlt es 4 Monate nach Start des nPA an Anbietern und Nutzern. Bis Ende Februar wurde, laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die AusweisApp bisher 57.000 Mal heruntergeladen. Im Vergleich dazu sind bisher aber 2,3 Millionen nPAs im Umlauf. Das heißt nicht einmal zwei Prozent der nPA-Besitzer nutzen die neuen Möglichkeiten. Das mag vor allem auch an den fehlenden Angeboten liegen. Bisher haben ca. 70 Firmen ein Berechtigungszertifikat erhalten, viele davon sind regional eingeschränkte Behörden.
Das Fazit:
Die Nutzung der eID und der QES kommen nur schleppend voran. Das alt bekannte Henne-Ei-Problem tritt hier wieder klassisch zutage. Unternehmen scheuen sich vor hohen Investitionskosten bei nicht gesicherter Nutzerakzeptanz. Zumindest aus Nutzersicht scheint der Kostenfaktor überschaubar und die möglichen Vorteile (z.B. Zeiteinsparung durch Online-Behördengänge) überwiegen klar die etwas „umständliche“ Handhabung. Wie sich der Einsatz der eID zukünftig im Internet gestalten wird, das hängt auch stark davon ab, ob Unternehmen endlich ein „Risiko“ eingehen und klaren Zusatznutzen für den Einsatz des nPA bieten.

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